Der Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich aus den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jedem Pflegegrad unterschiedlich hoch. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in allen Pflegegraden gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 2,03 € Ausbildungszuschlag enthalten.
Um Heimbewohner zu entlasten, gibt es seit 2022 einen Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Diese Leistungszuschläge haben sich zum 01.01.2024 erhöht. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Anteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und danach 75 %.
Falls Sie den verbleibenden Eigenanteil nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, die Übernahme dieses Betrages beim Landratsamt Ihres letzten Wohnsitzes zu beantragen.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.