Der Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich aus den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jedem Pflegegrad unterschiedlich hoch. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in allen Pflegegraden gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 4,57 € Ausbildungsumlage enthalten.
Um Heimbewohner zu entlasten, gibt es ab 2022 einen Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Anteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.
Falls Sie den verbleibenden Eigenanteil nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, die Übernahme dieses Betrages beim Rathaus Ihres bisherigen Wohnsitzes oder auf dem Landratsamt zu beantragen.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.