Karl-Kaipf-Heim HerbrechtingenKarl-Kaipf-Heim Herbrechtingen

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Pflegepreise Karl-Kaipf-Heim Herbrechtingen

  • Kurzzeitpflege

    Der Pflegesatz pro Tag für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt setzt sich aus den pflegebedingten Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jeder Pflegestufe unterschiedlich hoch, die sonstigen Kosten sind in allen Pflegestufen gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 4,57 € Ausbildungsumlage enthalten.

    Die Pflegekassen erstatten pro Jahr die pflegebedingten Kosten für max. 28 Tage bis zu 1.612 €. Zudem können für max. 28 Tage weitere 1.612 € im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet werden.

    Die pflegebedingten Kosten werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

    Falls Sie den Eigenanteil nicht bezahlen können, bitten wir Sie rechtzeitig eine Übernahme der ungedeckten Heimkosten auf dem Rathaus ihres bisherigen Wohnsitzes zu beantragen.

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

  • Vollstätionäre Pflege

    Der Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich aus den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jedem Pflegegrad unterschiedlich hoch. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in allen Pflegegraden gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 4,57 € Ausbildungsumlage enthalten.

    Um Heimbewohner zu entlasten, gibt es ab 2022 einen Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Anteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.

    Falls Sie den verbleibenden Eigenanteil nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, die Übernahme dieses Betrages beim Rathaus Ihres bisherigen Wohnsitzes oder auf dem Landratsamt zu beantragen.

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.