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Pflegepreise Haus der Pflege Heidenheim

  • Tagespflege
    Das Angebot unserer Tagespflege umfasst:
    • drei Mahlzeiten (zweites Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee)
    • pflegerische Versorgung
    • aktivierende Hilfe
    • Beschäftigungsangebote
    • persönliche Betreuung
    • auf Wunsch Fahrdienst


    Es gelten einheitliche Preise in allen Pflegestufen. In den pflegebedingten Kosten sind 5,07 € Ausbildungszuschlag enthalten.

    Fahrtkosten:

    Die Fahrtkosten werden gestaffelt nach Entfernung abgerechnet. Für Rollstuhlfahrer, die im Rollstuhl transportiert werden müssen, wird eine zusätzliche Pauschale von 3,95 € pro Tag unabhängig von der Entfernung berechnet.

    Öffnungszeiten der Tagespflege von 07:45 bis 16:15 Uhr

  • Kurzzeitpflege

    Der Pflegesatz pro Tag für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt setzt sich aus den pflegebedingten Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jeder Pflegestufe unterschiedlich hoch, die sonstigen Kosten sind in allen Pflegestufen gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 3,54 € Ausbildungszuschlag enthalten.

    Die Pflegekassen erstatten pro Jahr die pflegebedingten Kosten für max. 28 Tage bis zu 1.774 €. Zudem können für max. 28 Tage weitere 1.612 € im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet werden.

    Die pflegebedingten Kosten werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

    Falls Ihre Mittel dazu nicht ausreichen, können Sie auf dem Landratsamt Ihres letzten Wohnsitzes einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.

    Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

  • Vollstätionäre Pflege

    Der Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich aus den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten sind bei jedem Pflegegrad unterschiedlich hoch. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in allen Pflegegraden gleich. In den pflegebedingten Kosten sind 3,54 € Ausbildungszuschlag enthalten.

    Um Heimbewohner zu entlasten, gibt es seit 2022 einen Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Diese Leistungszuschläge haben sich zum 01.01.2024 erhöht. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Anteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und danach 75 %.

    Falls Ihre Mittel dazu nicht ausreichen, können Sie auf dem Landratsamt Ihres letzten Wohnsitzes einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.

    Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.